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Wissenschaftler: Bagatellkündigungen einschränken / 9.06.10

38 Rechts- und Sozialwissenschaftler haben am Dienstag eine Erklärung gegen Bagatellkündigungen veröffentlicht. Die Erklärung der 38 Wissenschaftler “Nicht in unserem Namen” zeigt, dass die herrschende Rechtsprechung zu Bagatellkündigungen weiter an Akzeptanz verliert.

Die SPD unterstützt die Auffassung der Wissenschaftler, dass die Rechtsprechung zu Bagatellkündigungen einseitig die Interessen der Unternehmen gegenüber denen der Beschäftigten überbewertet. Wenn das Bundesarbeitsgericht morgen (10.6.2010) über die Zulässigkeit der Kündigung der Kassiererin Barbara Emme, genannt “Emmely” entscheidet, hat es die Chance, eine neue, sachgerechtere Leitlinie vorzugeben. “Emmely” war in den ersten beiden Instanzen erfolglos geblieben, in denen sie gegen ihre Kündigung wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro vorgegangen war.

Die herrschende Rechtsprechung zu Bagatellen missachtet den Wert eines Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer und ist nicht sachgerecht. Es kommt immer auf den Einzelfall an, aber die Weichen sind falsch gestellt, wenn die Gerichte annehmen, dass ein Eigentumsdelikt zu Lasten des Arbeitgebers unabhängig vom Wert normalerweise als Kündigungsgrund ausreicht. Es müssen außergewöhnliche Umstände vorliegen, die einen Arbeitnehmer ausnahmsweise retten können. Eine Betriebszugehörigkeit von mehreren Jahrzehnten reicht meistens nicht aus, um die Richter umzustimmen.

Die SPD hat schon im Februar in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt wird.

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