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SPD bedauert Urteil zu Kloster Mor Gabriel / 1.02.11

Religionsvielfalt in der Türkei erhalten

Der oberste Gerichtshof in Ankara hat im Streit zwischen der Staatskasse Midyar und dem syrisch-orthodoxen Kloster Mor Gabriel entschieden – bedauerlicherweise für die Enteignung der großen Wald- und Flurstücke des Klosters, die nun dem türkischen Staat zugesprochen wurden.

Die SPD-Bundestagsfraktion verurteilt ausdrücklich die Enteignung, da die umliegenden Ländereien für das Klosterleben notwendig sind. Das Kloster Mor Gabriel verdient unseren Schutz und muss dauerhaft erhalten bleiben. Daher haben wir uns bereits in der letzten Legislaturperiode mit dem interfraktionellen Antrag “Schutz des Klosters Mor Gabriel sicherstellen” klar positioniert. Immer wieder haben in den vergangenen Jahren Vertreter der Bundesregierung und Mitglieder des Deutschen Bundestages auf die Situation des Klosters aufmerksam gemacht und in Gesprächen mit der türkischen Führung vor der Gefährdung der Religionsvielfalt in der Türkei gewarnt.

Das Kloster schaut auf eine 1.600 Jahre währende Geschichte der Ausübung des christlichen Glaubens und klösterlichen Lebens zurück. Mor Gabriel ist das geistliche und kulturelle Zentrum syrisch-orthodoxer Christen in Südostanatolien und eines der letzten dieser intakten Klöster in der Türkei. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes wird dazu führen, die religiöse Vielfalt in der Türkei weiter zu schwächen. Das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit darf aber nicht über Umwege ausgehöhlt werden.

Wir teilen auch die Sorge der aramäischen Gemeinschaft, dass der Ausgang des weiteren anhängigen Strafverfahrens gegen den Stiftungsvorsitzenden Kuryakos Ergün wegen “Aneignung fremden Bodens” vorhersehbar geworden ist. Deshalb appellieren wir an das Oberste Gericht in Ankara, dieses Verfahren fair und unparteiisch durchzuführen und den Schutz des Klosters eingehend zu prüfen.

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