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Antrag zur unkonventionellen Erdgasförderung beschlossen / 9.11.11

Nach intensiver Debatte hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag zur “unkonventionellen Förderung” von Erdgas (Fracking) verabschiedet. Dabei gibt es in der Fraktion große Einigkeit, dass kein Ausschluss dieser Förderung gewollt ist, aber die bisherigen Gesetze bei weitem nicht ausreichend zum Schutz des Grundwassers und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind.

Erdgas wird noch einige Jahrzehnte gebraucht und eine sichere Förderung ist dabei unbedingt notwendig. Diese ist jedoch mit den bisherigen Gesetzen nicht gewährleistet. Es bedarf vor allem einer verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfung vor jedem Frackvorgang. Heute gilt eine solche Prüfungsnotwendigkeit erst bei Förderhöhen, die nie erreicht werden.

Darüber hinaus gilt es, weitreichende Transparenz- und Beteiligungsrechte gesetzlich zu verankern. Es ist unglaublicher Vorgang, wenn vor Ort Lizenzen vergeben und Bohrungen vorbereitet werden, ohne dass auch nur Bürgermeister oder Abgeordnete davon wissen. Besonders beleuchtet werden müssen in einem Gesetzgebungsverfahren und auch im Rahmen der Bundestagsanhörung am 21. November die möglichen Haftungsregelungen.

Jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln und einen Gesetzentwurf vorlegen. Umweltminister Roettgen hat sich erneut nicht gegen den Wirtschaftsminister durchsetzen können. Bis dahin muss das Bohrwerkzeug eingepackt werden. Ob die Bundesregierung das sicher stellen will und sicher stellen kann, ist ebenfalls ungeklärt.

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