Behinderte gleichberechtigt in unserer Mitte

Bundesteilhabegesetz bringt wesentliche Verbesserungen

Vor 40 Jahren hat die SPD einen Meilenstein gesetzt. Mit dem Schwerbehindertengesetz und dem Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“ wurden Behinderte aus dem Abseits geholt. Es war ein erster großer Schritt, ein Aufbruch; nun müssen weitere folgen.

Am 22.9.2016 ist das Bundesteilhabegesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht worden. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen stärken. Es ist eine der ganz wichtigen Sozialrechtsreformen dieser Wahlperiode. Die SPD-Bundestagsfraktion will im parlamentarischen Verfahren gemeinsam mit dem Koalitionspartner über weitere Verbesserungen beraten.

Der Entwurf für ein Teilhabegesetz, den die Bundesregierung vorgelegt hat, bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen. Insbesondere müssen Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, künftig deutlich weniger eigenes Geld dazu beisteuern als bisher. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dahin, aus der Eingliederungshilfe einen echten Nachteilsausgleich zu machen. Der kontinuierliche Anstieg der Ausgaben für die Eingliederungshilfe hat in den letzten Jahren die Kommunen und Kommunalverbände über ihre Leistungsfähigkeit hinaus belastet; Bund und Länder haben sich daher im Juni 2016 geeinigt, die Kommunen ab 2018 um jährlich 5 Milliarden Euro zu entlasten, der Umsatzsteueranteil der Gemeinden, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie der Umsatzsteueranteil der Länder wird entsprechend erhöht.

Weitere Maßnahmen des Gesetzes zielen auf Unterstützungsmaßnahmen ab, die bereits vor der Reha einsetzen, und auf vereinfachte Reha-Antragsverfahren, mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen.

Darauf will die SPD-Bundestagsfraktion aufbauen und gemeinsam mit dem Koalitionspartner beraten, welche weiteren Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden können. Uns geht es dabei unter anderem um Fragen wie die des leistungsberechtigten Personenkreises, die Wahl des Wohnortes, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretungen durch den Arbeitgeber. Um rechtzeitig Erkenntnisse über die Wirkung des Teilhabegesetzes zu erlangen, ist es uns wichtig, dass die Umsetzung von Anfang an wissenschaftlich begleitet wird.