Bundesverfassungsgericht bestätigt Bestellerprinzip im Maklerrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.7.2016 das auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion eingeführte Bestellerprinzip im Maklerrecht als verfassungsgemäß bestätigt. Die Koalition hatte unter Führung der SPD-Bundestagsfraktion das Bestellerprinzip im letzten Jahr beschlossen. Seitdem gilt: Wer den Makler beauftragt, der zahlt auch dessen Rechnung. Dieses klassische Prinzip des Wirtschaftslebens kann nun auch im Maklerrecht weitergelten.

Das legitime Ziel des Verbraucherschutzes ist laut Bundesverfassungsgericht sozialstaatlich gerechtfertigt, um zu verhindern, dass Wohnungssuchende Kosten tragen müssen, die vor allem im Interesse des Vermieters verursacht werden.

Die Einführung des Bestellerprinzips und dessen Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht sind ein großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion. Sie sieht sich durch die Entscheidungsgründe bestätigt und ermuntert, weitere Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter zu beschließen, um ihnen bezahlbares Wohnen zu ermöglichen.