Grundsteuerreform: Entwurf im Bundesrat

Jetzt wird’s spannend für Mieter und auch für Eigenheimer

Am 23.9.2016 bringen Niedersachsen und Hessen den Entwurf der Bundesländer für eine Reform der Grundsteuer in den Bundesrat ein. Nach jahrzehntelanger Diskussion wird die Reform der Grundsteuer diese Woche auf den Weg gebracht. Die Reform soll für eine gerechte Besteuerung von Grundstücken sorgen – je nach aktuellem Wert des Grundstücks und dessen Bebauung. Bis heute wird die Grundsteuer an Werten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) bemessen. Weil sich der Wert der Grundstücke seitdem nicht einheitlich entwickelt hat, steigt das Risiko einer verfassungsrechtlich nicht zulässigen ungleichen Besteuerung von Jahr zu Jahr. Der Bundesfinanzhof hat die bislang gültige Regelung deshalb bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil er den Gleichheitsgrundsatz der Besteuerung verletzt sieht. Falls das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung kassiert, droht den Kommunen der Ausfall ihrer drittwichtigsten Einnahmequelle.

Der jetzt vorgelegte Reformentwurf sieht zwei Schritte vor: zunächst soll ein neues Bewertungsverfahren eingeführt werden; erstmals zum 1.1.2022 sollen nach neuen Regeln die Grundstückswerte ermittelt und später automatisiert fortgeschrieben werden. Auf dieser Grundlage sollen dann In einem zweiten Schritt die Steuermesszahlen ermittelt werden, um die angestrebte bundesweite Aufkommensneutralität der Reform zu erreichen. Zukünftig soll deren Festsetzung in der Hoheit der Länder liegen, die dann eigene, landesweit geltende Steuermesszahlen festlegen können. Die Kommunen bestimmen auf dieser Basis ihre Hebesätze jeweils selbst. Ab 2027 soll dann die Grundsteuer nach dem neuen Recht erhoben werden.

Der niedersächsische Finanzminister betont in seiner Pressemitteilung zu dem Entwurf, die Reform solle aufkommensneutral erfolgen, also in der Gesamtsumme nicht zu einer Steuererhöhung genutzt werden. Gleichzeitig betont er jedoch, dass Hausbesitzer in den weniger gefragten Vierteln entlastet werden sollen und dass im Gegenzug Hausbesitzer in den besseren Vierteln oder Gegenden höher belastet werden sollen.

Der Bundesfinanzminister steht in der Pflicht, seinen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag – den übrigens auch die CSU unterschrieben hat – zu erfüllen und die Reform zügig umzusetzen. Die große Mehrheit der Bundesländer trägt den Kompromiss. Welche Veränderungen sich dadurch im Einzelnen ergeben werden, wird noch näher zu betrachten sein: immerhin wird die Grundsteuer im Rahmen der Mietnebenkosten-Abrechnung auf die Mieter von Wohnungen überwälzt, und auch für die Eigentümer von Einfamilienhäusern ist die Grundsteuer spürbar. Wird für die Villa in Münster-Mauritz in Zukunft also mehr Grundsteuer fällig, und Berg Fidel wird entlastet? Und wie ist es mit dem Atrium-Bungalow am Emil-Nolde-Weg? Auch wenn diese Veränderungen nach dem bisherigen Zeitplan erst in zehn Jahren wirksam werden sollen: spannend bleibt es doch.