Unsere Verfassung ist kein Zuschauerraum

Warum ich dafür bin, ein AfD-Verbotsverfahren jetzt ernsthaft prüfen zu lassen

Die AfD hat bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 43,8 Prozent erreicht. Das ist kein Ergebnis, das man einfach wegdiskutieren kann. Es ist ein politischer Weckruf – und zugleich eine Herausforderung für unsere Demokratie. Nach der Wahl wird deshalb wieder über ein mögliches Verbot der AfD diskutiert. Ich halte diese Debatte für notwendig. Nicht, weil mir das Wahlergebnis nicht gefällt. Und schon gar nicht, weil ich glaube, man könne eine Partei mit einem juristischen Verfahren aus der Welt schaffen. Ich bin vielmehr schon lange der Auffassung: Wenn es ernsthafte Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will, dann ist es unsere Pflicht, genau hinzusehen.

Denn genau dafür haben wir unsere Verfassung. Das Grundgesetz ist keine neutrale Betriebsanleitung, die einer Demokratie lediglich beim Funktionieren zusieht. Es ist eine wehrhafte Demokratie. Sie darf und muss sich gegen diejenigen zur Wehr setzen, die ihre demokratischen Freiheiten nutzen, um eben diese Freiheit abzuschaffen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: Gefällt uns die AfD? Natürlich darf eine Partei Positionen vertreten, die provozieren, polarisieren oder vielen Menschen nicht gefallen. Das gehört zur Demokratie. Die entscheidende Frage ist eine andere: Will diese Partei innerhalb der demokratischen Ordnung Politik gestalten – oder arbeitet sie darauf hin, diese Ordnung selbst zu beseitigen?

Das ist keine Frage des politischen Geschmacks. Das ist eine verfassungsrechtliche Frage. Und genau deshalb halte ich den Vorschlag einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe für richtig. Sie könnte vorhandene Erkenntnisse und Materialien zusammenführen und anschließend unabhängig prüfen lassen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren tatsächlich vorliegen. Genau diesen Schritt bezeichnet Innenministerkonferenz-Vorsitzender Andy Grote als den „nächsten logischen Schritt“.

Aber nicht zu prüfen, obwohl erhebliche Zweifel bestehen, wäre aus meiner Sicht der falsche Weg.Besonders nachdenklich macht mich, dass die AfD inzwischen in einer Größenordnung politisch erfolgreich ist, die vor wenigen Jahren noch kaum vorstellbar gewesen wäre. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Gesamtpartei im Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Diese Einstufung ist inzwischen Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens und deshalb vorläufig ausgesetzt; sie ist also keineswegs mit einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gleichzusetzen. Zugleich ging der Einstufung eine dreijährige Prüfung voraus. Gerade deshalb muss die Politik sorgfältig und rechtsstaatlich vorgehen. Aber sorgfältig heißt nicht untätig.

Wir sollten nicht den Fehler machen, eine mögliche Gefahr für unsere Demokratie erst dann ernst zu nehmen, wenn sie unmittelbar vor unserer Tür steht. Eine wehrhafte Demokratie handelt nicht erst, wenn sie angegriffen wird. Sie prüft vorher, ob ihre Schutzmechanismen greifen müssen.

Ich bin mir dabei durchaus der Risiken bewusst, ein Verbotsverfahren kann scheitern. Ein Parteiverbot ist ein außerordentlich scharfes Instrument. Die Hürden sind hoch. Und niemand kann heute seriös garantieren, dass ein Verbotsantrag erfolgreich wäre. Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder weist zudem darauf hin, dass ein Scheitern eines Verbotsverfahrens der AfD politisch sogar nutzen könnte: Ein negatives Urteil könnte von ihr als eine Art „Prüfsiegel“ für demokratische Unbedenklichkeit dargestellt werden. Das ist ein ernstzunehmendes Argument. Aber daraus folgt für mich nicht, dass wir die Prüfung unterlassen sollten. Es folgt daraus, dass wir sie professionell, gründlich und unabhängig durchführen müssen.

Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss das Ergebnis akzeptiert werden! Wenn sie erfüllt sind, muss die Politik den Mut haben, daraus Konsequenzen zu ziehen.

Für mich ist deshalb die eigentliche Frage inzwischen eine andere: Was sind wir unserer Verfassung schuldig?
  • Wir sind ihr schuldig, demokratische Mehrheiten zu akzeptieren.
  • Wir sind ihr schuldig, politische Gegner nicht zu diffamieren.
  • Wir sind ihr schuldig, die Meinungsfreiheit auch für unbequeme Meinungen zu verteidigen.
    Aber wir sind ihr ebenso schuldig, die Grundrechte und die demokratische Ordnung gegen ihre Feinde zu schützen.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über ein Parteiverbot. Nicht die Bundesregierung. Nicht die SPD. Nicht die CDU. Nicht die Grünen. Und auch nicht die AfD selbst. Deshalb geht es zunächst auch gar nicht um ein politisch verfügtes Verbot. Es geht darum, die verfassungsrechtliche Frage von den zuständigen Stellen prüfen zu lassen. Und genau das sollten wir jetzt tun.

Ich möchte keine Demokratie, die aus Angst vor ihren Gegnern zurückweicht. Ich möchte eine Demokratie, die ihren Bürgerinnen und Bürgern zutraut, selbst zu entscheiden – und gleichzeitig ihre eigenen Regeln schützt. Deshalb bin ich dafür, jetzt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die alle Erkenntnisse zusammenträgt und die Voraussetzungen für ein mögliches Verbotsverfahren umfassend prüfen lässt. Denn wenn unsere Verfassung Instrumente bereithält, um eine Partei zu verbieten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will, dann dürfen wir diese Instrumente nicht aus Angst vor ihrer Anwendung ungenutzt lassen.

Unsere Demokratie ist stark, aber Stärke bedeutet nicht, Gefahren zu ignorieren. Stärke bedeutet, die eigene Verfassung ernst zu nehmen und genau deshalb sollten wir jetzt prüfen.