MEINUNG | Von mir
Am Mittwochabend gingen zahlreiche SPD-Politiker mit Minister Pistorius aus Protest gegen die Ereignisse in Magdeburg in Berlin durch das Brandenburger Tor bis zum Bebelplatz, wo die Nationalsozialisten 1933 nach der Machtergreifung in Deutschland Bücher verbrannt hatten. Pistorius fand auch deutliche Worte zu einem AFD Verbotsverfahren.
Wir haben als Demokraten den Auftrag, unsere Demokratie zu verteidigen. Das ist nicht nur eine politische Verpflichtung, sondern ein Grundprinzip unserer Verfassung. Das Grundgesetz schützt die Demokratie nicht allein durch die Gewährleistung von Freiheit und politischem Wettbewerb. Es enthält auch Instrumente, mit denen sich die demokratische Ordnung gegen ihre Feinde zur Wehr setzen kann.
Vor diesem Hintergrund verfolge ich schon länger die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren mit wachsender Ungeduld. Dabei geht es mir nicht darum, die rechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens kleinzureden. Ein Parteiverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Parteienfreiheit. Es setzt voraus, dass die strengen verfassungsrechtlichen Bedingungen erfüllt und vor dem Bundesverfassungsgericht nachgewiesen werden können. Die Beweise müssen sorgfältig geprüft, die Argumente überzeugend begründet und die Erfolgsaussichten realistisch eingeschätzt werden.
Aber genau hier beginnt mein Unbehagen: In der öffentlichen Diskussion scheint die Sorge, ein Verbotsverfahren könne scheitern, zunehmend zum entscheidenden Argument gegen seine Einleitung zu werden. Wir diskutieren über die Risiken einer Niederlage, bevor wir die Frage unserer demokratischen Verantwortung abschließend beantwortet haben.
Natürlich kann ein solches Verfahren scheitern. Das ist ein Risiko, das niemand leugnen sollte. Aber ist die Möglichkeit des Scheiterns wirklich ein hinreichender Grund, auf ein Verfahren zu verzichten? Müsste sie uns nicht vielmehr dazu veranlassen, die vorhandenen Belege gründlich auszuwerten, offene Fragen zu klären und die rechtlichen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen?
Angst vor dem Scheitern darf nicht zum Ersatz für eine politische Entscheidung werden.
Die AfD muss sich an ihren Zielen, ihren programmatischen Aussagen und dem Verhalten ihrer Funktionäre messen lassen. Wo konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen will, darf der Staat nicht einfach abwarten. Ob die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sind, entscheidet letztlich das Bundesverfassungsgericht. Ob ein entsprechender Antrag auf den Weg gebracht wird, ist dagegen zunächst eine politische Verantwortung der dazu berechtigten Verfassungsorgane.
Das Grundgesetz hat die Möglichkeit eines Parteiverbots nicht ohne Grund geschaffen. Unsere Verfassung ist wehrhaft. Sie überlässt es nicht allein dem politischen Wettbewerb, sich gegen Kräfte zu behaupten, die ihre Freiheit nutzen könnten, um die Freiheit anderer und die demokratische Ordnung selbst abzuschaffen.
Das bedeutet keineswegs, dass jedes Mittel recht wäre. Gerade bei der Verteidigung der Demokratie müssen wir uns strikt an Recht und Gesetz halten. Rechtsstaatliche Verfahren, unabhängige Gerichte und die Bindung staatlichen Handelns an die Verfassung sind keine Hindernisse, die es zu überwinden gilt. Sie sind der Maßstab, an dem sich unser Handeln messen lassen muss.
Doch innerhalb dieses rechtlichen Rahmens dürfen wir nicht aus übertriebener Vorsicht handlungsunfähig werden.
Für mich lautet die entscheidende Frage deshalb nicht, ob ein Verbotsverfahren scheitern könnte. Sie lautet, ob wir unserer Verantwortung gerecht werden, wenn wir aus Angst vor einem möglichen Scheitern auf die Nutzung eines verfassungsrechtlich vorgesehenen Instruments verzichten.
Wir haben als Demokraten den Auftrag, unsere Demokratie zu verteidigen. Angst und Bedenken dürfen uns daran nicht hindern, solange unser Handeln rechtsstaatlich legitimiert ist.