Ein Wahlergebnis kann die Sicherheitslage verändern. Das gilt auch für die Bundeswehr.
Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat eine politische Zäsur geschaffen. Die AfD hat die Wahl mit fast 44 Prozent der Stimmen deutlich gewonnen. Ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund beansprucht nun Regierungsverantwortung. Gleichzeitig steht die AfD Sachsen-Anhalt seit Jahren unter der Beobachtung des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Das allein wäre noch kein Grund, Bundeswehrkasernen anders zu bewachen. Aber es gibt Entwicklungen, die Anlass geben sollten, genauer hinzusehen.
Siegmund hat gerade erst erklärt, Rüstungsgüter seien für mögliche künftige „Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ als Hilfsmittel notwendig. Damit verbindet er militärische Fähigkeiten mit einem politischen Projekt, das weit über die bisherige Debatte um Verteidigungspolitik hinausgeht. Der Gedanke, Rüstung und „Remigration“ miteinander zu verknüpfen, sollte uns aufhorchen lassen. Denn Sachsen-Anhalt ist auch ein Bundeswehrland.
Dort befinden sich wichtige militärische Einrichtungen und große Truppenübungsplätze. Hier werden Waffen und Munition gelagert, hier wird mit großkalibrigen Waffen, Artillerie und Sprengmitteln ausgebildet. Diese Standorte sind Teil der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und damit kritische Infrastruktur im sicherheitspolitischen Sinne. Die entscheidende Frage lautet deshalb: Muss der Bund die Sicherheitslage dieser Standorte jetzt neu bewerten?
Ich meine: Ja.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jeden AfD-Wähler zum Sicherheitsrisiko zu erklären. Und auch die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dürfen nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. Die überwältigende Mehrheit der Angehörigen unserer Streitkräfte steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Aber Sicherheitsbehörden wissen seit Langem, dass bei militärischen Einrichtungen nicht nur der klassische Angriff von außen ein Problem ist. Eine besondere Gefahr kann von sogenannten Insidern ausgehen: Menschen, die aufgrund ihrer Funktion Zugang zu Waffen, Munition, sensiblen Informationen oder sicherheitsrelevanten Anlagen haben. Das ist keine theoretische Frage.
Der Militärische Abschirmdienst beschäftigt sich unter anderem mit Rechtsextremismus, Spionage und Sabotage innerhalb der Bundeswehr. Extremistische Verdachtsfälle werden untersucht, Bewerber können wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue abgelehnt und Personen von bestimmten Ausbildungen ausgeschlossen werden. Genau deshalb muss man zwei Dinge auseinanderhalten: Eine politische Überzeugung allein ist kein Sicherheitsrisiko. Eine extremistische Haltung in Verbindung mit Zugang zu militärischen Ressourcen kann eines sein.
Und genau an dieser Stelle beginnt die Verantwortung des Staates. Wenn sich das gesellschaftliche Umfeld verändert, müssen Sicherheitskonzepte überprüft werden. Das gilt für Flughäfen, Energieanlagen, Polizeidienststellen – und selbstverständlich auch für Bundeswehrstandorte. Dabei stellt sich eine Reihe von Fragen:- Sind die bisherigen Schutzkonzepte der militärischen Liegenschaften noch ausreichend?
- Wie wird verhindert, dass extremistische Personen Zugang zu besonders sensiblen Bereichen erhalten?
- Wie werden Hinweise auf extremistische Aktivitäten innerhalb der Bundeswehr bewertet?
- Wie eng arbeiten MAD, Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei und Verfassungsschutz zusammen?
- und wie wird verhindert, dass Informationen über Waffenbestände, Sicherheitsanlagen, Bewegungen von Truppen oder andere militärische Abläufe in die falschen Hände geraten?
Diese Fragen müssen gestellt werden, bevor etwas passiert – nicht danach. Besonders wichtig ist dabei der Grundsatz der Verfassungstreue. Wer Soldat der Bundeswehr ist, trägt eine besondere Verantwortung. Der Eid beziehungsweise das Gelöbnis gilt nicht einer Partei, einer Landesregierung oder einem politischen Führer. Es gilt dem Grundgesetz und der Bundesrepublik Deutschland. Das ist gerade in politisch angespannten Zeiten von Bedeutung. Denn eine demokratische Gesellschaft muss auch mit dem unangenehmen Gedanken umgehen können, dass politische Radikalisierung nicht vor den Toren einer Kaserne Halt macht. Wir sollten deshalb nicht auf die Zahl der Menschen schauen, die eine bestimmte Partei wählen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, ob aus politischen Einstellungen konkrete extremistische Aktivitäten, Gewaltbereitschaft, Einflussnahme oder Sicherheitsgefährdungen entstehen. Das ist ein großer Unterschied. Und gerade deshalb wäre eine nüchterne Neubewertung sinnvoll.
Nicht nur in Sachsen-Anhalt. Auch in anderen Bundesländern, wenn dort eine vergleichbare Entwicklung eintreten sollte. Es wäre ein Fehler, diese Debatte als parteipolitischen Angriff abzutun. Die Bundeswehr gehört keiner Partei und ihre Waffen gehören nicht einer Landesregierung. Sie gehören der Bundesrepublik Deutschland.
Wer unsere Verteidigungsfähigkeit schützen will, muss deshalb auch ihre innere Sicherheit schützen.
Das bedeutet: konsequente Sicherheitsüberprüfungen, funktionierende Nachrichtendienste, klare Meldewege, eine enge Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und eine regelmäßige Neubewertung der Gefährdungslage.