Worum geht's beim SPD-Vorschlag zum Social-Media-Verbot?

Soziale Medien gefährden zunehmend die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Was als sozialer Austausch begann, ist heute ein durchoptimierter Aufmerksamkeitsmarkt. Hinter den großen Plattformen wie TikTok, Instagram und Snapchat stehen globale Unternehmen, die ihr Geld damit machen, unsere Daten zu nutzen und durch manipulative, polarisierende und suchtfördernde Designs für maximale Aufmerksamkeit zu sorgen.

Besonders Kinder und Jugendliche sind diesen Mechanismen viel zu oft schutzlos ausgesetzt. Mehr als 80 Prozent der Jugendlichen in Deutschland nutzen soziale Medien täglich und im Schnitt 3,5 Stunden lang. Die intensive Nutzung hat negative Folgen für ihre Entwicklung, wie inzwischen zahlreiche Studien zeigen. Dazu gehören Einsamkeit, erhöhter Stress und psychische Erkrankungen wie Angst, Essstörungen und Depression.

Unser Ziel ist klar: Plattformen müssen der Gesellschaft dienen – nicht umgekehrt. Wer in Europa Geschäfte macht, trägt Verantwortung für die Sicherheit junger Menschen genauso wie für den Schutz Erwachsener. Dieser Verantwortung kommen sie nicht nach.
Deshalb brauchen wir klare Regeln für einen altersgerechten Zugang und für altersgerechte Inhalte sowie Schutz vor der Flut an Hass und Gewalt in sozialen Medien. Aus der SPD gibt es jetzt einen konkreten Vorschlag, wie soziale Medien wieder zu einem Ort werden, der unser Zusammenleben bereichert, statt es zu gefährden.

Wir wollen eine verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung von Sozialen Medien einführen. Das Alter soll mit Hilfe der EUDI-Wallet¹ geprüft werden. Unser Vorschlag für eine altersgestufte Regelung ist:

  • Kinder bis 14 Jahre: Für diese Altersgruppe gilt ein vollständiges Verbot der Nutzung von Social-Media-Plattformen. Die Anbieter werden verpflichtet, den Zugang technisch wirksam zu unterbinden. Verstöße werden konsequent geahndet.
  • Jugendliche bis 16 Jahre: Für diese Altersgruppe soll eine verpflichtende Jugendversion der Plattformen gelten. Diese muss folgende Anforderungen erfüllen:
    • keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme,
    • keine personalisierte Inhaltsausspielung,
    • keine suchtverstärkenden Funktionen wie Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten, Push-Benachrichtigungen, Gamifizierung, Belohnungssysteme auf Grundlage intensiver oder dauerhafter Nutzung. Der Zugang erfolgt ausschließlich nach Verifizierung durch die Erziehungsberechtigten über deren EUDI-Wallet.
  • Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene:
    • Für diese Altersgruppe sind algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert (Opt-in-Modell).
    • Die Verifizierung erfolgt über die EUDI-Wallet.

Was ist das Ziel der Regulierung?

Unser Leitbild folgt einem einfachen, demokratischen Prinzip: Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, was sie sehen und was nicht. Und das geht so: Ohne weitere Einstellungen sehe ich auf meiner Seite ausschließlich Inhalte von Personen und Accounts, denen ich aktiv folge. Es gibt keinen automatisch kuratierten Feed, keine verdeckte Priorisierung und keine algorithmische Verstärkung einzelner Inhalte. Weitere Personen oder Accounts können mir vorgeschlagen werden. Diese Vorschläge dienen der Orientierung, nicht der Steuerung. Reichweite entsteht damit nicht durch algorithmische Optimierung, sondern durch freiwillige Aufmerksamkeit.
Dieses Modell knüpft an die ursprüngliche Idee sozialer Netzwerke an: Soziale Beziehungen statt Aufmerksamkeitsmaximierung. Es stärkt Selbstbestimmung, reduziert Manipulationsrisiken und entzieht Polarisierung, Desinformation und extremen Inhalten einen zentralen Verstärkungsmechanismus.

Wie soll die Altersverifizierung ablaufen?

Die Altersverifizierung ist Voraussetzung für altersgerechte Schutzmechanismen. Sie darf nicht zu umfassender Datensammlung führen und muss DSGVO-konform ausgestaltet sein. Deutschland verfügt bereits heute über rechtlich anerkannte und datenschutzkonforme Verfahren zur Altersverifikation im Rahmen des Jugendmedienschutzes. Diese bestehenden nationalen Lösungen sind bei der Weiterentwicklung europäischer Instrumente zu berücksichtigen. Europäische Lösungen sollen bestehende nationale Schutzmechanismen sinnvoll ergänzen oder erweitern. Als Instrument eignet sich künftig die sogenannte EUDI-Wallet. Nutzerinnen und Nutzer können sich so gegenüber der Plattform als „echte Person“ eines gewissen Alters ausweisen. Um diese Information des Alters (bzw. der Altersgruppe) muss die EUDI-Wallet kurzfristig erweitert werden. Hierfür werden wir uns gegenüber der EU einsetzen. Die Plattform erhält lediglich die Bestätigung, dass es sich um einen realen Menschen eines bestimmten Alters handelt – nicht aber dessen Identität. Damit wird die Identität von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Plattformen geschützt.

Wie können Bots eingeschränkt und gleichzeitig Anonymität gewährleistet werden?

Anonymität im Netz ist ein wichtiger Schutzraum – insbesondere für politische Aktivistinnen, Whistleblower, Journalistinnen oder Menschen, die sich in autoritären Kontexten äußern. Sie ist Voraussetzung für Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe.
Die Lösung ist auch hier eine datensparsame Verifikation über die europäische EUDI-Wallet. Nutzerinnen und Nutzer können sich so gegenüber der Plattform als „echte Person“ ausweisen, ohne ihre Identität oder weitere personenbezogene Daten offenlegen zu müssen. So bleibt es möglich, unter Pseudonym aufzutreten oder anonym zu bleiben. Zugleich ließe sich die Verbreitung von Bots und koordinierten Fake-Accounts, insbesondere im europäischen Raum, deutlich eindämmen und die Integrität digitaler Debatten stärken. Damit gewinnen wir mehr Verlässlichkeit darüber, dass sich hinter einem Account tatsächlich ein Mensch verbirgt und nicht ein Bot oder ein Netzwerk zur gezielten Manipulation.

Braucht es nicht eigentlich viel mehr Aufklärung statt Regulation?

Natürlich: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen beginnt vor Social Media: Neben klarer Regulierung brauchen wir verbindliche Medien- und Demokratiebildung für Kinder, Jugendliche und Eltern. Gerade unter Dreijährige reagieren sensibel auf Bildschirmzeit – sie kann Sprachentwicklung, Aufmerksamkeit und soziale Kompetenzen beeinträchtigen. Deshalb setzen wir für den frühkindlichen Schutz verstärkt auf Elternberatung, Aufklärung und Prävention. Für Babys und Kleinkinder prüfen wir gesundheitliche Leitlinien und klare Empfehlungen zur Vermeidung von Bildschirmzeiten. Für ältere Kinder stärken wir die Schulsozialarbeit sowie Medien- und Demokratiebildung an Schulen. Sie muss deutlich vor dem 14. Lebensjahr einsetzen, damit sich im Anschluss alle Kinder kompetent auf den Plattformen bewegen können. Die Plattformen werden gesetzlich dazu verpflichtet, das Verbot für jüngere Kinder durchzusetzen. Für Jugendliche bis zum 16. Geburtstag fordern wir ein Verbot algorithmisch gesteuerter Feeds und Empfehlungssysteme sowie kindgerechte Voreinstellungen, die schädliche, suchtfördernde Funktionsweisen wie Gamifizierung, Push-Benachrichtigungen, Endlos-Scrollen und automatisches Abspielen sowie Belohnungssysteme (auf Basis erhöhter oder kontinuierlicher Nutzung) ausschließen. Denn der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor Geschäftsmodellen.
Zur Verifizierung kann hier die EUDI-Wallet der Erziehungsberechtigten genutzt werden. Nur mit dieser Verifizierung erhalten die Jugendlichen den Zugang zu den Social-Media-Plattformen – aber ausschließlich ohne suchtgefährdende Algorithmen. Für alle Personen ab 16 Jahren sollen diese Algorithmen per Default deaktiviert sein. Diese Altersgruppe verfügt über eine eigene EUDI-Wallet, mit der sie sich verifizieren können.
Wie hängt der SPD-Vorschlag mit den Europäischen Gesetzen zusammen? Unser Regelungsansatz knüpft unmittelbar an den Digital Services Act (DSA) an, welcher algorithmische Systeme als systemisches Risiko anerkennt – insbesondere für Minderjährige. Wir werden die Plattformen gesetzlich verpflichten, dass Konten nach dem „Safety-by-default“-Ansatz standardmäßig mit den höchsten Datenschutzstandards und ohne algorithmische Empfehlungssysteme bereitgestellt werden müssen. Tracking-Mechanismen sowie nicht notwendige Cookies, Pixel und Ortungstechniken müssen deaktiviert sein. Diese differenzierte Regelung ist für uns das gezieltere und verhältnismäßigere Mittel gegenüber einem pauschalen Verbot sozialer Medien für alle Minderjährigen. Sie ermöglicht Teilhabe unter klaren Schutzvorgaben und verbindet Jugendschutz mit digitaler Selbstbestimmung. Sollten Plattformen jedoch nicht bereit oder in der Lage sein, eine entsprechende wirksame Altersverifizierung sowie sichere und altersgerechte Zugänge für Jugendliche zu gewährleisten, müssen auch weitere Maßnahmen, bis hin zu einem zeitlich oder altersbezogenen Nutzungsverbot, erneut geprüft werden. Der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen. Bis zu diesem Zeitpunkt werden wir auch die Erfahrungen anderer Länder evaluieren und in unsere Überlegungen einbeziehen.

Was können Eltern jetzt schon tun, damit sich ihre Kinder altersgemäß und sicher im Netz bewegen?

Bereits heute können Eltern bei der Einrichtung eines mobilen Endgeräts grundsätzliche Einstellungen zu Altersbeschränkungen vornehmen. Aber auch danach können noch Grenzen gesetzt werden. Eltern können bereits heute im Rahmen ihrer Erziehungsverantwortung über technische Möglichkeiten wie dem „Family Link“ den Zugang ihrer Kinder zu digitalen Angeboten regeln, mindestens im Sinne der aktuellen Altersgrenzen (meist 13 Jahre), die sich die Plattformbetreiber selbst gegeben haben. Das bleibt auch weiterhin der wichtigste Weg, Kindern und Jugendlichen ein sicheres Aufwachsen im digitalen Raum zu ermöglichen.

Das ganze Impulspapier und eine klare, altersgestufte Regelung findest du hier.

Dies ist ein Text von Tim Klüssendorf von kampagne@spd.de